Brief an den Deutschen Bundestag

23.03.2019

Zukunft des Stasi-Unterlagen-Archivs

und des Stasiunterlagen-Gesetzes

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

Der Bundesbeauftragte für die Stasi-Unterlagen hat mit seinem Tätigkeitsbericht ein „Konzept des Bundesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen und des Bundesarchivs für die dauerhafte Sicherung der Stasi- Unterlagen durch Überführung des Stasi-Unterlagen-Archivs in das Bundesarchiv“ vorgelegt, dem wir entschieden widersprechen.

 

Die zu erwartenden Änderungen im Stasi-Unterlagen-Gesetz laufen auf eine Abschaffung desselben hinaus, die weder historisch, noch rechtlich, noch sachlich, noch politisch akzeptabel ist.

 

Die Institution (BStU) mitsamt dem StUG ist mehr als ein bloßes Archiv. Diese Institution erwuchs aus dem historisch-politischen Prozess der Überwindung der Diktatur und der Wiedervereinigung. Sie ist Teil der politischen deutschen Kultur geworden. Sie ist ein Denkmal der Freiheit und repräsentiert den Geist der friedlichen Revolution wie keine andere Einrichtung in Deutschland.

 

Rechtliche Aspekte: Die für eine Eingliederung in das Bundesarchiv notwendigen oder beabsichtigten Änderungen werden in dem Konzept nicht erläutert.

Das StUG enthält unverzichtbare Sonderregelungen (zum Schutz der Opfer des SED-Regimes, Berücksichtigung verschiedener Nutzungsinteressen u.a.).Es ist in unzähligen gerichtlichen Verfahren und durch mehrere gesetzliche Änderungen ein umfänglicher Rechtskorpus geworden, der in vielen Einzelheiten dem Bundesarchivgesetz fremd ist. Durch die Anwendbarkeit des BArchG würde diese Rechtsprechung obsolet.Eine unselbständige Einheit im Bundesarchiv könnte sie weder exekutieren noch weiterentwickeln. Vielmehr ist die Dominanz des BArchG über diese Regelungen dann zwingend. Das würde zur Aufweichung der hart erkämpften Standards führen (z.B. kontrollierte Zugangsregelungen, Kassationsregelungen, Überprüfungen der Mitarbeiter, Beiträge der Behörde zur Aufarbeitung).

Hinzu kommt der besondere Charakter der Akten des BStU. Diese sind überwiegend personenbezogen und nicht vorgangsbezogen wie die Akten des Bundesarchivs. Das Konzept sagt über all diese Fragen gar nichts.

 

Die sachlichen Vorschläge zur Behebung von archivtechnischen und organisatorischen Missständen sind eine blamable Ergänzung des BStU-Tätigkeitsberichts. Es wäre die Aufgabe der Behördenleitung gewesen, all diese Dinge längst zu regeln. Hier liegen schwere Versäumnisse vor. Es ist dem hohen Engagement vieler Mitarbeiter zu verdanken, dass es bisher keine Substanzverluste gegeben hat. Der Bundestag ist aufgerufen, seine Kontrolle über die Behörde aktiv wahrzunehmen und die notwendigen Haushaltsmittel für die Archivsicherung bereitzustellen.Dies wäre auch bei einer Überführung indas Bundesarchiv nötig.

 

Sinnvoll wäre es, bei Erhalt der Selbstständigkeit der Behörde weiterhin eine enge Zusammenarbeit mit dem Bundesarchiv zu pflegen, kompatible Standards und gemeinsame fachliche Regelungen zu finden. Sie können aber besser zwischen selbständigen Behörden vollzogen werden, da die jeweiligen Besonderheiten erhalten blieben. 

 

Politisch bedeutet die Eingliederung der Stasi-Unterlagenbehörde in das Bundesarchiv ihre Versenkung in die politische Unsichtbarkeit.

Zwingend ist mit der Abschaffung des StUG ein Schlussstrich-Signal verbunden, das der Erfahrung des lebendigen Prozesses der Geschichtsbildung hohnspricht.

Im internationalen Kontext gilt das StUG noch immer als vorbildliche Regelung, gerade wurde es in Albanien zur Vorlage für ein Gesetz zum Umgang mit den Sigurimi-Akten verwendet.

 

Das Stasi-Unterlagen-Gesetz darf nicht wegen temporärer Mängel dem Zeitgeist geopfert werden.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Hildigund Neubert, Vorsitzende

 

Andreas Bertram, stellv. Vorsitzender 

 

Dr. Helmut Nicolaus

 

Jens Planer-Friedrich