Bundesrat empfiehlt Entfristung der Gesetze zur SED-Diktatur

30.11.2018

Bundesrat empfiehlt Entfristung der Gesetze zur SED-Diktatur

 

Der Bundesrat hat – so meldet der Deutschlandfunk heute - eine Resolution beschlossen, in der er auffordert, die Antragsfristen in den SED-Unrechtsbereinigungs-Gesetzen zu streichen, die nach mehrmaliger Verlängerung auf den 31.12.2019 festgelegt waren. Damit bleibt der Weg zur Rehabilitierung von Verfolgten der SED-Diktatur frei.  

 

Ebenso soll die Frist im Stasi-Unterlagen-Gesetz gestrichen werden, die Anträge auf Überprüfungen von Beschäftigten und Anwärtern in öffentlichen Funktionen auf dieses Datum begrenzte. 

 

„Damit beweist die Länderkammer ihre Bürgernähe und ein gutes Gefühl für die Belange politisch Verfolgter.“, sagte Hildigund Neubert, Vorsitzende des Bürgerbüro e.V. Verein zur Aufarbeitung von Folgeschäden der SED-Diktatur. 

 

Schon lange hat sich das Bürgerbüro für die Entfristung eingesetzt. Noch immer gibt es unerschlossene Stasi-Akten und auch in anderen Beständen aus DDR-Zeiten finden sich noch immer unbekannte Dokumente über die Repressionen, mit denen die SED ihre tatsächlichen und vermeintlichen Gegner belegte. Auch ist die Erschließung der vorvernichteten Bestände an Stasi-Akten noch immer technisch nicht gelöst. Sowohl für die Rehabilitierung wie auch für die Aufklärung der politischen Biografien von öffentlichen Persönlichkeiten sind diese Unterlagen bedeutungsvoll. 

 

„Mit einer solchen Gesetzesänderung würde Menschen, denen durch Willkür, Zurücksetzung, Zwangsmaßnahmen und psychologische Folter tiefe Verletzungen zugefügt wurden, Ruhe und Rechtssicherheit gegeben. Ich hoffe, dass der Bundestag mit der in diesen Fragen bisher oft bewiesenen überparteilichen Mehrheit diesen Vorschlägen rechtzeitig folgt“, sagte Neubert.

 

Pressemitteilung vom 2. Februar 2018