Entfristung und Verbesserungen der SED-Unrechtsbereinigungsgesetze begrüßt

24.10.2019

Das Bürgerbüro begrüßt die Entfristung der Rehabilitierungsgesetze und die weitreichenden Verbesserungen, die mit der heute durch den Bundestag beschlossenen Gesetzesnovellierung intendiert sind. Für ehemalige Insassen von Spezialheimen und vergleichbaren Einrichtungen, in denen Umerziehung erfolgte, und für Kinder, die auf Grund der Inhaftierung ihrer Eltern in ein Heim eingewiesen wurden, wird die Rehabilitierung ermöglicht. Die Erhöhung der sog. Opferrente auf 330 Euro und der Ausgleichsleistungen für Opfer beruflicher Diskriminierung auf bis zu 240 Euro war dringend notwendig. "Mit der Gesetzesnovellierung werden im 30. Jahr der friedlichen Revolution viele Forderungen erfüllt, für die sich das Bürgerbüro zusammen mit Opferverbänden und Aufarbeitungsinitiativen seit langem vehement eingesetzt hat", sagt Hildigund Neubert, Vorsitzende des Bürgerbüro e.V.: "Wir begrüßen ausdrücklich auch die Aufnahme der verfolgten Schülerinnen und Schüler in den Kreis der Anspruchsberechtigten für monatliche Ausgleichsleistungen von bis zu 240 Euro. Dies ist ein wichtiges Zeichen der Anerkennung und Würdigung für diese aktive Gruppe, die bisher nahezu leer ausgegangen war. Deren verhinderte oder verzögerte Bildungs- und Hochschulkarrieren haben für die Betroffenen oft gravierende Folgen für ihr Einkommen und ihr späteres Rentenniveau. Dabei waren es gerade diese Kinder und Jugendlichen – oft aus christlichen Familien – die bereits in jungen Jahren aufgrund ihres gewaltfreien politischen Engagements für Demokratie und Freiheit ins Visier der SED-Diktatur geraten sind. Vielen von diesen Mutigen ist es zu verdanken, dass die Diktatur vor 30 Jahren überwunden wurde. Weiterhin sieht das Gesetz vor, dass Zersetzungsopfer, die bislang keinerlei Entschädigung bekamen, eine Einmalzahlung von 1500 Euro erhalten können. Die Gesetzesnovellierung erleichtert auch den Zugang zur Opferrente wegen politischer oder sachfremder Freiheitsentziehung, für die bisher eine Haftdauer von mindestens 180 Tagen Voraussetzung war, diese Zeit wird auf 90 Tage reduziert.

Neubert kritisiert allerdings auch, dass die Gesetzesnovellierung denjenigen, deren Rehabilitierungs­anträge früher bereits einmal abgelehnt worden waren, nicht zu Gute kommt, da ein Recht auf einen Zweitantrag bzw. auf Überprüfung früherer Rehabilitierungsverfahren nicht vorgesehen ist. Damit würden vor allem etliche Spezialheiminsassen, die gravierende Unrechtsschicksale zu ertragen hatten, vom neuen Gesetz nicht profitieren können.

Hildigund Neubert (Vorsitzende) Tel.: 036336 576284; Mail: hild.neubert@arcor.de

Andreas Bertram (Stellv. Vorsitzender): E-Mail: info@buergerbuero-berlin.de