Informationen zum Sechsten Gesetz zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für SED-Opfer
Der Deutsche Bundestag hat am 30. Januar 2025 einstimmig das „Sechste Gesetz zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR“ verabschiedet.
Das Gesetz bringt wesentliche Verbesserungen für die Betroffenen: Die Opferrente wird durch den Wegfall der Bedürftigkeitsprüfung zur Ehrenpension, die Leistungen werden erhöht und dynamisiert. Opfer von Zwangsaussiedlungen an der innerdeutschen Grenze erhalten eine höhere Einmalzahlung. Die Anerkennung gesundheitlicher Folgeschäden wird endlich durch eine Vermutungsregelung erleichtert. Zudem soll ein Härtefallfonds SED-Opfern in wirtschaftlichen Notlagen helfen.