Strafrechtliche Rehabilitierung

Nach dem Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz (StrRehaG) sind strafrechtliche Entscheidungen eines staatlichen deutschen Gerichts im Beitrittsgebiet aus der Zeit vom 8. Mai 1945 bis zum 2. Oktober 1990 auf Antrag für rechtsstaatswidrig zu erklären und aufzuheben, soweit sie mit wesentlichen Grundsätzen einer freiheitlichen rechtsstaatlichen Ordnung unvereinbar sind.

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Verwaltungsrechtliche Rehabilitierung

Das Verwaltungsrechtliche Rehabilitierungsgesetz (VwRehaG) regelt die Aufhebung grob rechtsstaatswidriger Verwaltungsentscheidungen der DDR-Organe aus der Zeit vom 8. Mai 1945 bis zum 2. Oktober 1990 beziehungsweise die Feststellung der Rechtsstaatswidrigkeit dieser Akte.

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Berufliche Rehabilitierung

Das Berufliche Rehabilitierungsgesetz (BerRehaG) sieht für Eingriffe in den Beruf oder in die berufsbezogene Ausbildung, die der politischen Verfolgung gedient haben, die Rehabilitierung und soziale Ausgleichsleistungen vor. § 3 BerRehaG regelt die Rehabilitierung als Verfolgte Schüler.

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Stasi-Unterlagen-Gesetz

Das Stasi-Unterlagen-Gesetz (StUG) regelt unter anderem den Zugang zu den Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR. 

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