Berufliche Rehabilitierung

Das Berufliche Rehabilitierungsgesetz (BerRehaG) sieht für Eingriffe in den Beruf oder in die berufsbezogene Ausbildung, die der politischen Verfolgung gedient haben, die Rehabilitierung und soziale Ausgleichsleistungen vor. § 3 BerRehaG regelt die Rehabilitierung als Verfolgte Schüler.

Schwerpunkt dieses Gesetzes ist der Ausgleich von Nachteilen bei der Rente. Für die berufliche Rehabilitierung sind ebenso wie bei der verwaltungsrechtlichen Rehabilitierung die jeweiligen Rehabilitierungsbehörden der Länder zuständig. Die berufliche Rehabilitierung setzt eine verwaltungsrechtliche oder strafrechtliche Rehabilitierung voraus. 

Merkblatt des BMJ zu Verwaltungsrechtlichen und Beruflichen Rehabilitierungen

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